Verlängerung Design Monaco
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 50 |
Patent- und Markenamt | MIPRO |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Verlängerung des Designschutzes in Monaco – Ihr Partner für umfassenden Schutz
Der Schutz Ihres Designs in Monaco ist essenziell, um Ihre kreativen Leistungen langfristig zu sichern. Ein eingetragenes Design bietet Ihnen zunächst eine Schutzdauer von fünf Jahren, die durch rechtzeitige Verlängerungen auf bis zu 25 Jahre ausgeweitet werden kann. Ohne eine fristgerechte Verlängerung droht der Verlust Ihrer wertvollen Schutzrechte.
Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und übernehmen den gesamten Verlängerungsprozess – von der Fristenüberwachung bis zur finalen Antragstellung.
Unsere Dienstleistungen für Ihren Designschutz
Wir bieten Ihnen eine vollständige Betreuung bei der Verlängerung Ihres Designschutzes in Monaco. Dabei geht unser Service weit über die bloße Antragstellung hinaus.
Was wir für Sie tun:
- Persönliche Beratung: Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihre Designverlängerung und stimmen die Vorgehensweise exakt auf Ihre Bedürfnisse ab.
- Überwachung von Fristen: Wir behalten wichtige Termine im Blick und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Verlängerungen, um Fristversäumnisse zu vermeiden.
- Antragstellung und Einreichung: Unser Team kümmert sich um die vollständige Vorbereitung und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
- Prüfung der Dokumente: Wir kontrollieren sämtliche Anträge und Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Gebührenabwicklung: Die rechtzeitige Zahlung der Amtsgebühren wird von uns organisiert und überwacht.
- Kommunikation mit Behörden: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden in Monaco und übernehmen die gesamte Korrespondenz.
Ablauf des Verlängerungsprozesses
Der Verlängerungsprozess in Monaco ist klar geregelt und folgt einem standardisierten Verfahren:
- Frist zur Antragstellung: Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens innerhalb der letzten sechs Monate der laufenden Schutzperiode gestellt werden.
- Nachfrist bei Fristversäumnis: Sollte die reguläre Frist verpasst werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer eine Verlängerung zu beantragen. Für diese verspätete Einreichung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
- Benötigte Dokumente: Für die Verlängerung sind die Registernummer des Designs, das Eintragungsdatum, bisherige Verlängerungsnachweise (falls vorhanden) sowie die Zahlungsnachweise der amtlichen Gebühren erforderlich.
- Bearbeitung und Bestätigung: Nach Einreichung und Prüfung der Unterlagen wird die Verlängerung durch das Amt in Monaco bestätigt und Ihr Designschutz verlängert.
Rechtzeitige Beauftragung – Ihre Sicherheit
Um Verzögerungen zu vermeiden und eine fristgerechte Verlängerung sicherzustellen, empfehlen wir, uns spätestens acht Monate vor Ablauf der aktuellen Schutzperiode zu beauftragen. So bleibt ausreichend Zeit, alle erforderlichen Schritte zu planen und zu erledigen.
Warum Sie auf uns setzen sollten
Mit unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Designschutz bieten wir Ihnen eine zuverlässige und umfassende Betreuung:
- Kompetente Beratung: Wir begleiten Sie bei jedem Schritt und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
- Zuverlässigkeit und Präzision: Unsere Fristenkontrolle minimiert das Risiko von Rechtsverlusten durch versäumte Verlängerungen.
- Transparenz und Kommunikation: Sie erhalten regelmäßige Updates zum Status Ihres Antrags und eine transparente Aufstellung aller anfallenden Kosten.
Sichern Sie Ihre kreativen Werke und Ihr geistiges Eigentum mit unserer Unterstützung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und gewährleisten Sie den langfristigen Schutz Ihres Designs in Monaco.