Verlängerung Design Marokko

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Marokko beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
450,00 EUR
SKU
2609
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtOMPIC
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
450,00 EUR
Designschutz Verlängerung in Marokko

Verlängerung des Designschutzes in Marokko – Sicherung Ihrer Schutzrechte

Umfassender Schutz für Ihr eingetragenes Design

Wir kümmern uns um die Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Marokko und gewährleisten, dass Ihre Designrechte lückenlos geschützt bleiben. Unser Service bietet Ihnen eine umfassende Betreuung, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Maximale Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

Ein Design in Marokko ist zunächst für 5 Jahre geschützt und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Die maximale Schutzdauer beträgt somit 15 Jahre.

Unsere Leistungen für Sie

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, der weit über die reine Antragstellung hinausgeht. Unser Team überwacht kontinuierlich alle relevanten Fristen und stellt sicher, dass keine Verlängerung versäumt wird. Bereits Monate vor Ablauf der Schutzperiode informieren wir Sie und kümmern uns um die vollständige Abwicklung der notwendigen Anträge.

  • Individuelle Beratung: Maßgeschneiderte Lösungen für die Verlängerung Ihrer Designrechte.
  • Proaktive Fristkontrolle: Wir minimieren Versäumnisrisiken und reichen Anträge pünktlich ein.
  • Umfassende Dokumentenprüfung: Alle Unterlagen werden sorgfältig geprüft.
  • Transparente Kommunikation: Sie erhalten regelmäßige Updates und sind jederzeit informiert.
  • Koordination mit Behörden: Direkte Abstimmung mit Ämtern verhindert Verzögerungen.

Fristen und Verfahren zur Verlängerung

Der Verlängerungsantrag ist innerhalb der letzten 6 Monate vor Ablauf der Schutzperiode zu stellen. Eine verspätete Einreichung und Zahlung ist bis zu 6 Monate nach Ablauf möglich, jedoch fallen dann zusätzliche Gebühren an. Nach dieser Frist endet der Designschutz unwiderruflich.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag:

  • Registernummer und Aktenzeichen des Designs
  • Datum der Eintragung und Beginn der Schutzperiode
  • Angaben zu vorherigen Verlängerungen

Ihr Partner für langfristigen Schutz und rechtliche Sicherheit

Mit langjähriger Erfahrung im internationalen Designschutz bieten wir Ihnen kompetente Beratung und eine reibungslose Abwicklung aller Formalitäten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Schutzrechte in Marokko langfristig zu sichern.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte