Verlängerung Design Malta

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Malta beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
980,00 EUR
SKU
2591
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und Markenamtgov-mt
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
980,00 EUR
Designschutzverlängerung in Malta

Verlängerung des Designschutzes in Malta – Umfassender Schutz für Ihre Rechte

Wir übernehmen die vollständige Abwicklung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Malta und sorgen dafür, dass Ihre Designrechte lückenlos und rechtzeitig gesichert bleiben. Mit unserer Unterstützung vermeiden Sie den Verlust von Schutzrechten und gewährleisten den Fortbestand Ihres geistigen Eigentums.

Maximale Schutzdauer und Verlängerungsoptionen

Ein eingetragenes Design in Malta ist zunächst für eine Dauer von 5 Jahren geschützt. Dieser Schutz kann viermal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, wodurch die maximale Schutzdauer 25 Jahre beträgt.

  • Erstlaufzeit: 5 Jahre ab Anmeldetag
  • Erste bis vierte Verlängerung: Jeweils 5 Jahre
  • Maximale Schutzdauer: 25 Jahre ab dem Tag der Eintragung

Die Verlängerung stellt sicher, dass Ihr Design während der gesamten Laufzeit vor unbefugter Nachahmung und Nutzung geschützt bleibt.

Ablauf und Fristen der Verlängerung

Zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte ist ein förmlicher Verlängerungsantrag beim zuständigen Amt erforderlich. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren ist für die Wirksamkeit der Verlängerung unerlässlich.

  • Reguläre Antragstellung: In den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Schutzperiode
  • Nachfrist: Verspätete Anträge und Zahlungen sind bis zu 6 Monate nach Ablauf möglich. Es fallen jedoch Verspätungsgebühren an.
  • Endgültiger Ablauf: Erfolgt innerhalb der Nachfrist keine Verlängerung, endet der Schutz unwiderruflich.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Um die Verlängerung für Sie effizient durchführen zu können, benötigen wir:

  • Registernummer und Aktenzeichen des Designs
  • Datum der Eintragung und Beginn der Schutzperiode
  • Angaben zu vorherigen Verlängerungen

Unsere Leistungen – Ihre Vorteile

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Verlängerung Ihres Designs:

  • Fristenüberwachung: Wir erinnern Sie frühzeitig an bevorstehende Verlängerungen.
  • Formelle Antragstellung: Wir reichen die erforderlichen Anträge beim Amt ein.
  • Zahlungsmanagement: Wir koordinieren und überwachen die Zahlung der Verlängerungsgebühren.

Zusätzliche Leistungen bei Fristversäumnis

Falls die reguläre Verlängerungsfrist überschritten wird, bieten wir Unterstützung bei der Nachfristverlängerung oder Wiedereinsetzung. Wir kümmern uns um die Einreichung zusätzlicher Anträge und die Begleichung von Verspätungsgebühren.

Nicht inbegriffen:

  • Gebühren für verspätete Verlängerungen
  • Wiedereinsetzungsanträge nach Fristablauf
  • Nachzahlungen im Falle von Fehlern im ursprünglichen Antrag

Wichtiger Hinweis zur rechtzeitigen Beauftragung

Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, uns mindestens 8 Monate vor Ablauf der Schutzperiode zu beauftragen. So bleibt ausreichend Zeit für die Prüfung und Durchführung aller notwendigen Schritte.

Ihr verlässlicher Partner für umfassenden Designschutz in Malta

Unsere Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Designverlängerung in Malta. Wir stellen sicher, dass Ihre Schutzrechte nicht verfallen und Ihr geistiges Eigentum langfristig gesichert bleibt. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, damit Ihre kreativen Werke auch in Zukunft geschützt bleiben.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte