Verlängerung Design Litauen
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Litauen beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
500,00 EUR
SKU
2580
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | VPB |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Litauen beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Litauen um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Rechts bereit.
Nach Eintragung in das amtliche Register in Litauen wird ein industrielles Design für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes ghewerbliches Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Die Erneuerungsgebühr kann fühestens 6 Monate vor dem Ende der Schutzdauer erfolgen. Sie muss innerhalb der Schutzperiode erfolgen.
Ist der übliche Zeitraum für die Verlängerung des Rechts nicht eingehalten worden, besteht die Möglichkeit unter Zahlung einer Aufschlagsgebühr, die Verlängerung binnen einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Schutzende nachzuholen.
Unsere Preise verstehen sich pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.