Verlängerung Design Litauen
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | VPB |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Verlängerung des Designschutzes in Litauen – Detaillierte Erläuterung
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Litauen. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Schutzrechte nicht unbeabsichtigt verfallen. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung des Verlängerungsprozesses und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Fristen. So bleibt Ihr Design bis zu 25 Jahre geschützt.
Maximale Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten
In Litauen beträgt die maximale Schutzdauer eines eingetragenen Designs 25 Jahre. Diese Schutzzeit beginnt ab dem Anmeldetag oder dem beantragten Prioritätstag. Der initiale Schutzzeitraum beträgt 5 Jahre, kann jedoch viermal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Verfahren zur Verlängerung des Designschutzes
Die Verlängerung des Designschutzes erfordert die rechtzeitige Einreichung eines Verlängerungsantrags beim zuständigen Amt. Die Verlängerungsgebühr kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der aktuellen Schutzperiode entrichtet werden. Es ist entscheidend, dass sowohl der Antrag als auch die Zahlung innerhalb dieser Schutzfrist erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Verlängerung innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzperiode gegen eine Aufschlagsgebühr nachgeholt werden.
Erforderliche Informationen
Um eine nahtlose Verlängerung sicherzustellen, benötigen wir von Ihnen die Registernummer des Designs und das ursprüngliche Anmeldedatum. Diese Angaben ermöglichen uns eine präzise Bearbeitung des Verlängerungsantrags.
Kosten und Gebühren
Unsere Preise beinhalten die Kosten für die Verlängerung eines einzelnen Designs, einschließlich der Amtsgebühren. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Verspätungsgebühren oder weitere Zuschläge im Falle einer späten Erneuerung sind nicht in den regulären Preisen enthalten und müssen separat vergütet werden.
Bedingungen für die Auftragsannahme
Wir übernehmen Aufträge nur unter der Voraussetzung, dass uns die Beauftragung rechtzeitig vor Ablauf der Schutzfrist erreicht. Dadurch stellen wir sicher, dass die notwendigen Schritte fristgerecht durchgeführt werden können und keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Warum Sie uns beauftragen sollten
Unsere Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner für den internationalen Designschutz. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und gewährleisten, dass Ihre Schutzrechte ohne Unterbrechung verlängert werden. Mit unserem umfassenden Service übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden, die Fristenüberwachung und die Bearbeitung der erforderlichen Anträge. Sie profitieren von unserer Erfahrung, Transparenz und Sorgfalt, während wir sicherstellen, dass Ihr Designschutz in Litauen jederzeit aufrechterhalten bleibt.