Verlängerung Design in Libanon

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Libanon beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um weitere 25 Jahre auf bis zu 50 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
990,00 EUR
SKU
2631
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)25
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)50
Patent- und MarkenamtIPOLB
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag::
  

Maximal 10 Zeichen

990,00 EUR

Informationen zu unseren Dienstleistungen zur Verlängerung von Designschutz in Libanon

Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Libanon. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess, überwachen die Schutzfristen und benachrichtigen Sie rechtzeitig über bevorstehende Verlängerungen. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Design jederzeit ununterbrochen geschützt bleibt.

1. Maximale Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Libanon beträgt 50 Jahre, sofern alle Verlängerungen rechtzeitig durchgeführt werden.

  • Nach der Eintragung in das amtliche Register wird ein Design für eine erste Schutzperiode von 25 Jahren geschützt.
  • Anschließend kann der Schutz durch eine einmalige Verlängerung um weitere 25 Jahre auf die maximale Dauer von 50 Jahren ausgedehnt werden.

2. Schutzbeginn und Ablauf der Verlängerung

Der Schutz beginnt mit dem Datum der Registrierung des Designs. Um den Schutz über die erste Periode hinaus zu verlängern, ist ein förmlicher Verlängerungsantrag erforderlich, der beim zuständigen Amt eingereicht werden muss. Gleichzeitig ist die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühren notwendig.

Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam und sollte innerhalb der letzten Monate der laufenden Schutzperiode beantragt werden.

3. Fristen für die Verlängerung

Die Verlängerung muss vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen.

  • Spätestens 6 Monate nach Ablauf der Schutzperiode kann die Verlängerung mit einem Verspätungszuschlag nachgeholt werden.
  • Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz unwiderruflich.

Die amtlichen Gebühren sind mit dem Verlängerungsantrag zu entrichten. Die rechtzeitige Antragstellung und Bezahlung sind entscheidend, um zusätzliche Gebühren oder den Verlust des Schutzes zu vermeiden.

4. Verspätete Verlängerung und Zuschlagsgebühren

Wenn die Verlängerung erst innerhalb der 6 Monate nach Ablauf der Schutzperiode erfolgt, wird ein Verspätungszuschlag zur regulären Gebühr erhoben. Dieser Zuschlag wird pro verspätetem Monat berechnet. Eine weitere Verlängerung oder Wiederherstellung nach dieser Nachfrist ist nicht möglich.

5. Benötigte Informationen und Dokumente

Für die Bearbeitung der Verlängerung benötigen wir:

  • Die Registernummer Ihres Designs,
  • Das Datum der Registrierung.

Diese Informationen helfen uns, den Verlängerungsantrag korrekt und effizient zu bearbeiten und fristgerecht einzureichen.

6. Kosten und Gebühren

Unser Angebot umfasst:

  • Unsere Beratungshonorare, die alle administrativen Schritte wie die Vorbereitung, Einreichung und Nachverfolgung des Verlängerungsantrags abdecken,
  • Die üblichen Amtsgebühren, die für die fristgerechte Verlängerung eines Designs in Libanon anfallen.

Die Preise beziehen sich auf die fristgerechte Verlängerung eines Designs. Zuschlagsgebühren für verspätete Verlängerungen sind nicht im Standardangebot enthalten und werden separat berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit erforderlich, zusätzlich berechnet.

7. Frühzeitige Beauftragung für eine reibungslose Verlängerung

Um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs zu beauftragen. So gewährleisten wir, dass alle Fristen eingehalten und Ihre Rechte vollständig geschützt werden.

Warum unsere Kanzlei die beste Wahl ist

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Designschutzes bieten wir Ihnen eine zuverlässige und effiziente Abwicklung Ihrer Designverlängerung in Libanon. Wir stellen sicher, dass Ihr Designschutz lückenlos bleibt und alle Fristen eingehalten werden. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, während wir den Schutz Ihrer kreativen Arbeit sichern.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte