Verlängerung Design Kroatien

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Kroatien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
570,00 EUR
SKU
2589
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtSIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
570,00 EUR
Designschutzverlängerung in Kroatien

Verlängerung des Designschutzes in Kroatien – Detaillierte Informationen

Wir übernehmen für Sie die Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Kroatien und ermöglichen eine Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre. Unser Service umfasst die Überwachung der Schutzfristen und rechtzeitige Benachrichtigung über anstehende Verlängerungen. Mit unserer Unterstützung bleibt Ihr Designschutz stets aktuell.

Maximale Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

Ein eingetragenes Design in Kroatien ist zunächst für 5 Jahre geschützt. Diese Schutzdauer kann bis zu viermal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, wodurch sich die maximale Schutzdauer auf 25 Jahre erhöht.

Verfahren zur Verlängerung

Die Verlängerung erfolgt durch die Einreichung eines förmlichen Antrags beim kroatischen Patentamt sowie die fristgerechte Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der aktuellen Schutzperiode gestellt werden. Eine Verlängerung nach Ablauf ist innerhalb von 6 Monaten möglich, jedoch nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr.

Zusätzliche Kosten und Ausschlüsse

Unsere Standardgebühren decken die fristgerechte Verlängerung eines Designs ab. Jedoch fallen zusätzliche Kosten in folgenden Fällen an:

  • Verspätungszuschläge für Anträge nach Ablauf der Schutzfrist.
  • Wiederherstellungsgebühren bei Neubeantragung aufgrund versäumter Fristen.
  • Behördliche Nachfragen oder Korrekturen, die über den regulären Prozess hinausgehen.
  • Bearbeitungsgebühren für unvollständige oder fehlerhafte Anträge, die eine erneute Einreichung erfordern.

Für individuelle Beratung zu Sonderfällen oder komplexen Anträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtige Hinweise zur fristgerechten Beauftragung

Wir empfehlen, uns frühzeitig mit der Verlängerung zu beauftragen, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die Annahme des Auftrags erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Zeit für die Einreichung und Gebührenzahlung bleibt.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte