Verlängerung Design in Kenia

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Kenia beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
1.200,00 EUR
SKU
2666
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtN/A
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
1.200,00 EUR

Erläuterung unserer Dienstleistungen zur Verlängerung von gewerblichen Designs in Kenia

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die vollständige Abwicklung der Verlängerung Ihres eingetragenen gewerblichen Designs in Kenia. Wir überwachen die Schutzfristen, informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Verlängerungen und kümmern uns um eine fristgerechte Durchführung, um sicherzustellen, dass Ihr Designschutz ohne Unterbrechung bestehen bleibt.

1. Maximale Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

Die maximale Schutzdauer eines eingetragenen gewerblichen Designs in Kenia beträgt 15 Jahre. Der Schutz beginnt mit dem Datum der Einreichung der Anmeldung beim zuständigen Amt.

  • Die erste Schutzperiode beträgt 5 Jahre.
  • Der Rechtsinhaber hat die Möglichkeit, die Schutzdauer zweimal um jeweils 5 Jahre zu verlängern.

2. Ablauf des Verlängerungsverfahrens

Die Verlängerung erfolgt durch:

  • Die Einreichung eines förmlichen Verlängerungsantrags beim Amt,
  • Die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr.

Der Antrag auf Verlängerung ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem die Schutzdauer endet, einzureichen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

3. Verspätete Verlängerung und Nachfristregelungen

Falls der Verlängerungsantrag oder die Zahlung der Gebühren nicht fristgerecht erfolgen, besteht die Möglichkeit, diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzperiode nachzuholen. In diesem Fall ist jedoch eine Zuschlaggebühr zu entrichten. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, endet der Designschutz unwiderruflich.

4. Erforderliche Informationen und Unterlagen

Für die Bearbeitung Ihres Verlängerungsantrags benötigen wir folgende Angaben:

  • Registernummer Ihres eingetragenen Designs,
  • Anmeldedatum des Designs.

Diese Angaben sind notwendig, um den Verlängerungsantrag korrekt vorzubereiten und fristgerecht einzureichen.

5. Kosten und Gebühren im Überblick

Unser Angebot umfasst:

  • Unsere Beratungshonorare, die alle administrativen Aufgaben wie die Vorbereitung, Einreichung und Nachverfolgung des Verlängerungsantrags abdecken,
  • Die amtlichen Gebühren, die für die Verlängerung eines Designs in Kenia erforderlich sind.

Die angegebenen Preise gelten pro eingetragenem Design und beinhalten die allgemeinen Amtsgebühren. Eventuelle Zuschlagsgebühren für verspätete Zahlungen sind nicht im Standardpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Die gesetzlichen Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, sofern sie anfällt.

6. Rechtzeitige Beauftragung für einen nahtlosen Schutz

Wir empfehlen Ihnen, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs zu beauftragen, um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden. Eine rechtzeitige Antragstellung minimiert das Risiko von Verzögerungen und gewährleistet den lückenlosen Schutz Ihres Designs.

Warum Sie auf unsere Expertise vertrauen können

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des gewerblichen Designschutzes sorgen wir für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Designverlängerung in Kenia. Wir garantieren die Einhaltung aller Fristen, die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und eine zuverlässige Durchführung. Mit uns an Ihrer Seite bleibt Ihr Design optimal geschützt, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte