Verlängerung Design Kap Verde
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Kap Verde beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
400,00 EUR
SKU
2644
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Kap Verde beauftragen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Kap Verde um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist viermal um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.
Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Kap Verde beträgt 25 Jahre. Sie berechnet sich ab mit dem Anmeldetag oder dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).
Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register in Kap Verde wird das Design in Polen zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal verlängern. Die geschieht jeweils um einen Zeitraum von 5 Jahren, bis die Schutzdauer von insgesamt 25 Jahren erreicht ist. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
Die Verlängerung erfolgt durch einen Antrag beim Amt und die Zahlung der Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Erneuerung des Designrechts kann beim Patentamt frühestens in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Der Antrag muß innerhalb der Schutzperiode dem Amt vorliegen. Die Verlängerungsgebühr ist mit der Antragstellung innerhalb derselben Frist zu bezahlen.
Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. jedoch ohne die Zuschlagsgebühr im Falle verspäteter Verlängerung.
Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Kap Verde um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist viermal um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.
Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Kap Verde beträgt 25 Jahre. Sie berechnet sich ab mit dem Anmeldetag oder dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).
Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register in Kap Verde wird das Design in Polen zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal verlängern. Die geschieht jeweils um einen Zeitraum von 5 Jahren, bis die Schutzdauer von insgesamt 25 Jahren erreicht ist. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
Die Verlängerung erfolgt durch einen Antrag beim Amt und die Zahlung der Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Erneuerung des Designrechts kann beim Patentamt frühestens in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Der Antrag muß innerhalb der Schutzperiode dem Amt vorliegen. Die Verlängerungsgebühr ist mit der Antragstellung innerhalb derselben Frist zu bezahlen.
Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. jedoch ohne die Zuschlagsgebühr im Falle verspäteter Verlängerung.
Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.