Verlängerung Design Finnland

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Finnland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
250,00 EUR
SKU
2560
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtPRH
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
250,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Finnland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Finnland um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Rechts bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein industrielles Design für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes gewerbliches Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Die Erneuerungsgebühr kann frühestens 6 Monate vor dem Ende der Schutzdauer erfolgen. Sie muss innerhalb der Schutzperiode erfolgen.

Ist der übliche Zeitraum für die Verlängerung des Rechts nicht eingehalten worden, besteht die Möglichkeit unter Zahlung einer Aufschlagsgebühr, die Verlängerung binnen einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Schutzende nachzuholen.

Unsere Preise verstehen sich pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte