Verlängerung Gemeinschaftsgeschmacksmuster EU

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designrechts, dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters, beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters. Mehr Details finden Sie weiter unten.
250,00 EUR
SKU
2168
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtOHIM
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs bzw. beanspruchter Prioritätstag:
  
250,00 EUR

Erläuterung unserer Beratungsleistungen und des Verfahrens zur Designverlängerung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters in der Europäischen Union

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Verlängerung Ihres eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (Designs) in der Europäischen Union. Der Schutz eines eingetragenen Designs sichert Ihnen das exklusive Recht an der äußeren Gestaltung eines Produkts. Eine rechtzeitige Verlängerung des Designs ist notwendig, um diesen Schutz weiterhin aufrechtzuerhalten. Mit der Verlängerung kann die Schutzdauer Ihres Designs auf insgesamt 25 Jahre ausgedehnt werden.

1. Überwachung der Schutzdauer und rechtzeitige Information

Wir überwachen kontinuierlich die Schutzdauer Ihres eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehenden Verlängerungen. Durch diese proaktive Vorgehensweise stellen wir sicher, dass Sie keine Fristen versäumen und Ihr Design rechtzeitig verlängert wird. Wir senden Ihnen rechtzeitig eine Erinnerung, damit die Verlängerung ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann.

2. Verlängerung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ab dem Anmeldetag (ggf. Prioritätstag) für fünf Jahre geschützt. Dieser Schutz kann bis zu viermal verlängert werden, jeweils um fünf Jahre, sodass eine Gesamtlaufzeit von bis zu 25 Jahren möglich ist.

Die Verlängerung erfolgt auf Antrag beim Amt und erfordert die Zahlung der entsprechenden Verlängerungsgebühren. Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist beantragt werden. Darüber hinaus ist eine Antragstellung auch innerhalb einer Nachfrist von bis zu sechs Monaten nach Ablauf der Schutzperiode möglich, jedoch muss in diesem Fall eine Zuschlagsgebühr von 25 % gezahlt werden.

3. Fristen und Gebühren

Die Verlängerung des Designs muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor Ablauf der Schutzfrist beantragt werden. Falls dieser Zeitraum versäumt wird, ist eine Nachfrist von weiteren sechs Monaten möglich, in der die Verlängerung trotzdem noch vorgenommen werden kann. Allerdings wird in diesem Fall eine Zuschlagsgebühr von 25 % auf die regulären Verlängerungsgebühren erhoben.

Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass alle Anträge fristgerecht gestellt und die erforderlichen Gebühren ordnungsgemäß bezahlt werden, sodass der Schutz Ihres Designs ohne Unterbrechung weiterläuft.

4. Benötigte Informationen und Dokumente für die Beauftragung

Für die Beauftragung der Designverlängerung benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Registernummer Ihres eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
  • Anmeldedatum oder, falls zutreffend, der Prioritätstag. Mit diesen Informationen können wir die Verlängerung effizient einleiten und sicherstellen, dass keine Fristen versäumt werden.

5. Unsere umfassenden Leistungen im Detail:

  • Rechtliche Beratung und Überwachung: Wir beraten Sie zu den rechtlichen Anforderungen für die Verlängerung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Schritte im Verfahren rechtzeitig und korrekt ausgeführt werden.
  • Vorbereitung und Einreichung des Verlängerungsantrags: Wir bereiten alle notwendigen Antragsunterlagen vor und reichen diese fristgerecht beim zuständigen Amt ein.
  • Zahlung der Amtsgebühren: Wir übernehmen für Sie die Zahlung der regulären Verlängerungsgebühren sowie der Zuschlagsgebühr im Falle einer Nachfristverlängerung.
  • Langfristige Betreuung: Auch nach der Verlängerung Ihres Designs bieten wir Ihnen weiterhin rechtliche Unterstützung in allen Angelegenheiten, die Ihr Design betreffen, wie z.B. bei der Anmeldung neuer Designs oder bei der Durchsetzung Ihrer Designrechte.

6. Kosten und Gebühren

Die Preise für die Verlängerung verstehen sich pro eingetragenem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und beinhalten die Amtsgebühren. Zusätzlich fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an. Sollten Sie eine Verlängerung nach Ablauf der Schutzfrist in Anspruch nehmen müssen, wird eine Zuschlagsgebühr von 25 % fällig.

Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass alle Anträge und Zahlungen rechtzeitig durchgeführt werden, sodass der Schutz Ihres Designs ohne Unterbrechung gewährleistet bleibt. Wir empfehlen, uns frühzeitig mit der Durchführung der Verlängerung zu beauftragen, um Verzögerungen zu vermeiden und den gesamten Prozess effizient abzuwickeln.

Unser Service für eine Designverlängerung

Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass alle Anträge und Zahlungen rechtzeitig durchgeführt werden, sodass der Schutz Ihres Designs ohne Unterbrechung gewährleistet bleibt. Wir empfehlen, uns frühzeitig mit der Durchführung der Verlängerung zu beauftragen, um Verzögerungen zu vermeiden und den gesamten Prozess effizient abzuwickeln.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte