Verlängerung Design Estland
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Estland beauftragen und die Erstreckung auf die nächste Schutzdauer erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designrechts. Mehr Details finden Sie weiter unten.
650,00 EUR
SKU
2545
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | EPA |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Estland beauftragen und die Erstreckung auf die nächste Schutzdauer erlangen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des bestehenden Designschutzes in Estland vor. Wir überwachen die Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende nächste Verlängerung. Sie können so die Erstreckung der Schutzdauer Ihres Sonderrechts auf die Höchstdauer erreichen. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designrechts, das Schutzland und den Tag der Anmeldung beim Amt bereit.
Der Schutz beginnt mit der Eintragung des Designrechts in das amtliche Register rückwirkend zum Anmeldetag oder dem Tag der beanspruchten Priorität. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Verlängerung ist erst innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem die Schutzdauer endet, einzureichen.
Es besteht eine Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzdauer, bevor das eingetragene Recht endgültig gelöscht wird.
Unsere Preise verstehen sich pro Design und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden kann.