Verlängerung Design Estland
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | EPA |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Erläuterung unserer Beratungsleistungen und des Verfahrens zur Designverlängerung in Estland
Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Estland, sodass Ihre Rechte an Ihrem Design ununterbrochen bestehen bleiben. Wir überwachen die Schutzdauer Ihres Designs und informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Verlängerungen. Der Designschutz kann alle fünf Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängert werden.
1. Überwachung und rechtzeitige Information
Sobald Ihr Design in Estland eingetragen wurde, beginnt der Schutz für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Anmeldetag. Wir überwachen die Schutzdauer und benachrichtigen Sie frühzeitig, wenn eine Verlängerung erforderlich ist. So stellen wir sicher, dass Ihr Designschutz nie unterbrochen wird. Zur Beauftragung benötigen wir die Registernummer Ihres Designs.
2. Verlängerung des Designschutzes
Der Designschutz kann insgesamt bis zu viermal um jeweils fünf Jahre verlängert werden, sodass eine Gesamtlaufzeit von bis zu 25 Jahren erreicht werden kann. Die Verlängerung erfolgt durch die Einreichung eines Antrags beim zuständigen Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.
Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist eingereicht werden. Sollte diese Frist versäumt werden, kann der Antrag auch noch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer eingereicht werden, jedoch wird in diesem Fall eine Zuschlagsgebühr fällig.
3. Zuschlagsgebühr bei verspäteter Zahlung
Wird die Verlängerungsgebühr nach Ablauf der Schutzdauer bezahlt, wird eine Zuschlagsgebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt bereits im ersten Monat nach Ablauf der Schutzfrist 50 % der üblichen Verlängerungsgebühr. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
4. Benötigte Informationen für die Beauftragung
Für die Verlängerung Ihres Designs benötigen wir die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Diese Information ist notwendig, um den Verlängerungsprozess zügig einzuleiten und sicherzustellen, dass keine Fristen versäumt werden.
5. Kosten und Gebühren
Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode. Sie beinhalten die Amtsgebühren sowie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die Zuschlagsgebühr im Falle einer verspäteten Zahlung ist nicht in den Standardpreismodellen enthalten und muss separat bezahlt werden.
6. Frühzeitige Beauftragung für eine fristgerechte Verlängerung
Um sicherzustellen, dass Ihr Designschutz in Estland ohne Unterbrechung fortbesteht, empfehlen wir, uns frühzeitig mit der Durchführung der Verlängerung zu beauftragen. Nur so können wir gewährleisten, dass die Antragstellung und die Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Zuschlagsgebühren erfolgen.
Unser Service für eine effiziente und fristgerechte Designverlängerung in Estland
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um die Verlängerung Ihres Designschutzes in Estland sicher und ohne Verzögerungen durchzuführen. Wir überwachen alle Fristen und kümmern uns um die rechtzeitige Antragstellung und die Zahlung der erforderlichen Gebühren, sodass Ihr Design jederzeit geschützt bleibt.