Verlängerung Design Brasilien
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Industrial Designs in Brasilien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils weitere 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug zu Ihrem Designrecht bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
650,00 EUR
SKU
2571
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | INPI |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Industrial Designs in Brasilien beauftragen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Brasilien um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.
Die maximale Schutzdauer für ein gewerbliches Design in Brasilien beträgt 25 Jahre.
Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in Brasilien für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt, vorbehaltlich der Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr im 5ten Jahr. Die Zahlung für den zweiten Fünfjahreszeitraum muss im fünften Jahr ab dem Tag der Anmeldung, d.h im letzten Jahr vor Ablauf der ersten Schutzperiode gezahlt werden! Nur kann dann innerhalb von sechs weiteren Monaten noch die Verlängerung beantragt werden (gegen Zahlung einer Aufschlagsgebühr).
Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer dann noch bis zu 3 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Die Zahlung der Verlängerung muss auch hier im letzten Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer muss zudem der Antrag beim zuständigen Amt eingereicht sein.
Die Verlängerung wird jeweils mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Gebührenaufschlag im Falle einer verspäteten Erneuerung ist nicht umfasst.
Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und insbesondere die Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Brasilien um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.
Die maximale Schutzdauer für ein gewerbliches Design in Brasilien beträgt 25 Jahre.
Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in Brasilien für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt, vorbehaltlich der Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr im 5ten Jahr. Die Zahlung für den zweiten Fünfjahreszeitraum muss im fünften Jahr ab dem Tag der Anmeldung, d.h im letzten Jahr vor Ablauf der ersten Schutzperiode gezahlt werden! Nur kann dann innerhalb von sechs weiteren Monaten noch die Verlängerung beantragt werden (gegen Zahlung einer Aufschlagsgebühr).
Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer dann noch bis zu 3 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Die Zahlung der Verlängerung muss auch hier im letzten Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer muss zudem der Antrag beim zuständigen Amt eingereicht sein.
Die Verlängerung wird jeweils mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Gebührenaufschlag im Falle einer verspäteten Erneuerung ist nicht umfasst.
Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und insbesondere die Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.