Verlängerung Design Benelux
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | BOIP |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Erläuterung unserer Beratungsleistungen und des Verfahrens zur Designverlängerung in Benelux
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Verlängerung des Designschutzes in den Benelux-Staaten – Belgien, den Niederlanden und Luxemburg. Der Designschutz kann jeweils um 5 Jahre verlängert werden, sodass eine Gesamtlaufzeit von bis zu 25 Jahren möglich ist. Wir überwachen die Schutzdauer Ihres Designs und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehenden Verlängerungen, sodass Sie stets auf dem neuesten Stand sind und keine Fristen versäumen.
1. Überwachung der Schutzdauer und rechtzeitige Information
Sobald Ihr Design eingetragen ist, beginnt der Schutz für einen Zeitraum von 5 Jahren, der in der Regel mit dem Anmeldetag (ggf. Prioritätstag) beginnt. Wir überwachen die Schutzdauer und informieren Sie frühzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Dies gewährleistet, dass Ihr Design immer rechtzeitig verlängert wird, ohne dass der Schutz unterbrochen wird.
2. Verlängerung des Designschutzes
Der Designschutz kann insgesamt bis zu viermal verlängert werden, jeweils um 5 Jahre. Dadurch wird die Gesamtlaufzeit auf maximal 25 Jahre ausgeweitet. Die Verlängerung erfolgt durch die Einreichung eines Antrags beim zuständigen Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.
Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum des Designs eingereicht werden. In dieser Zeit muss auch die Verlängerungsgebühr bezahlt werden, um den Schutz fortzusetzen.
3. Nachfrist und Zuschlagsgebühr
Falls der übliche Zeitraum für die Antragstellung und Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht eingehalten wurde, besteht dennoch die Möglichkeit, die Verlängerung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzfrist nachzuholen. In diesem Fall wird eine Zuschlagsgebühr fällig, die zusätzlich zur regulären Verlängerungsgebühr gezahlt werden muss.
4. Benötigte Informationen für die Beauftragung
Um die Verlängerung in Ihrem Auftrag vorzunehmen, benötigen wir die Registernummer Ihres Designs sowie den Anmeldetag oder, wenn vorhanden, den Prioritätstag. Mit diesen Informationen können wir die Verlängerung des Designs bei den zuständigen Ämtern in Benelux schnell und effizient einreichen.
5. Unsere Leistungen im Detail:
- Rechtliche Beratung und Überwachung: Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten der Designverlängerung und überwachen alle Fristen, sodass Ihr Design ohne Unterbrechung geschützt bleibt.
- Vorbereitung und Einreichung des Verlängerungsantrags: Wir kümmern uns um die vollständige und fristgerechte Vorbereitung des Verlängerungsantrags und reichen diesen beim zuständigen Amt ein.
- Zahlung der Amtsgebühren: Wir übernehmen für Sie die rechtzeitige Zahlung der Amtsgebühren sowie der möglichen Zuschlagsgebühr, falls eine Nachfrist erforderlich ist.
- Langfristige Betreuung: Auch nach der Verlängerung stehen wir Ihnen weiterhin für alle Fragen und Anliegen rund um den Schutz Ihres Designs zur Verfügung.
6. Kosten und Gebühren
Unsere Preise verstehen sich pro Design und beinhalten die Amtsgebühren sowie die jeweils gültige Umsatzsteuer. Sollten Sie die Verlängerung nach Ablauf der Schutzfrist beantragen müssen, wird eine Zuschlagsgebühr von 25 % erhoben.
Unser Service für eine reibungslose Designverlängerung in Benelux
Mit unserer umfassenden Unterstützung stellen wir sicher, dass die Verlängerung Ihres Designs in den Benelux-Staaten rechtzeitig und problemlos erfolgt. Durch unsere frühzeitige Überwachung und fristgerechte Antragstellung sorgen wir dafür, dass Ihr Designschutz in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg über die gesamte Laufzeit hinweg gewahrt bleibt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns den gesamten Verlängerungsprozess für Sie effizient und zuverlässig abwickeln.