Durchführung einer Designanmeldung

In einem persönlichen Beratungsgespräch, per Email oder Telefon erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten, ein Design mit einem umfassenden Schutzbereich anzumelden. Grundlage einer Designanmeldung ist, was Sie als unser Mandant das Designschutzrecht verstehen, so dass Sie die Vorteile einer Designanmeldung ausschöpfen können.

Kosten einer Designanmeldung

Auch wenn jede Designanmeldung einen Einzelfall darstellt, können wir Ihnen bereits beim ersten Gespräch oder sogar vorab transparent die zu erwartenden Kosten darstellen, so dass Sie fundiert entscheiden können, ob Sie die Betreuung Ihres Designs unseren Fachanwälten anvertrauen wollen. Hier finden Sie eine nach Ländern geordnete Übersicht der Kosten für Designanmeldungen, welche sowohl die Anwaltskosten als auch die Kosten des jeweiligen Markenamtes beinhaltet.

Darstellung des Produkts beim Designanmelden und Schutzbereich

Der Schutzbereich des eingetragenen Designs wird durch die Abbildungen bestimmt, die mit der Designanmeldung eingereicht werden. Hier hat die Rechtsprechung verschiedenen Möglichkeiten geschaffen, ein Produkt als Design auch in einer abstrahierten Form einzutragen oder sich bei der Eintragung auf ausgewählte Aspekte des Produkts in den Vordergrund zu stellen und auf diese Weise den Schutzbereich auf diese ausgewählte Aspekte zu konzentrieren. In der möglichst geschickten Darstellung des Produktes und der Entscheidung, gegebenenfalls mehrere separate Designs anzumelden besteht die Herausforderung, da sich danach der Schutzbereich richtet.

Auswahl der territorialen Erstreckung – DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), EUIPO (Europäisches Amt), WIPO oder andere Länder

Der territoriale Schutzbereich eines Designs richtet sich danach, in welchem Land die Eintragung erfolgt ist. Die Eintragung Ihres Designs als deutsches Design beim DPMA oder als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO sind die zwei häufigsten Alternativen. Während bei dem deutschen Design der Designschutz auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt ist, erstreckt sich die Schutzwirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters auf alle Mitgliedsstaaten der EU.

Wir schützen Ihre Designs aber auch in allen anderen Ländern wie etwa in den USA, China, Österreich oder der Schweiz. 

Wie lange dauert die Registrierung?

Wichtig ist, dass durch die Einreichung der Anmeldung der sog. Zeitrang Ihres Designs gesichert ist. Mit der Registrierung erstarkt die Anmeldung dann zum Vollrecht. Wie schnell dies geht, hängt von der Kapazität des Markenamtes ab. Wenn alles rund läuft, dauert die Anmeldung manchmal nur ca. einen Monat. Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ist dabei in der Regel etwas schneller als das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte