FAQ Copyright

Ist die Registrierung eines Copyrights zwingend erforderlich? In Anbetracht der Tatsache, dass die Unterzeichner der Berner Übereinkunft sich darauf geeinigt haben, dass ihre Urheberrechtsgesetze zur Erreichung urheberrechtlichen Schutzes keine Registrierung oder die Einreichung von Dokumenten vorsehen dürfen und vor dem Hintergrund, dass in den letzten 120 Jahren mehr als 170 Länder die Berner Übereinkunft unterzeichnet haben, ist in der überwiegenden Mehrheit der Länder der Welt die Registrierung eines Urheberrechts nicht obligatorisch. Warum sollte dann überhaupt eine Registrierung des Urheberrechts durchgeführt werden? Das Problem ist, dass ein gültiges Urheberrecht nicht unbedingt gleichzeitig auch ein durchsetzbares Urheberrecht ist Am Ende wird es auf die Beweislage ankommen, und in dieser Hinsicht kann ein gültiges, aber nicht registriertes Urheberrecht dazu führen, dass viel Zeit und Geld aufgewendet werden muss um nachzuweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer des jeweiligen Rechts sind. Und Zeit - wie auch Geld - stehen möglicherweise gerade nicht zur Verfügung , wenn es um Verletzungen Ihres Urheberrechts im Ausland geht. Die freiwillige Registrierung Ihres Urheberrechts kann dieses Problem lösen, da sie Ihnen Dokumente an die Hand gibt, die von den staatlichen Behörden des Staates ausgestellt wurden, in dem Sie Ihre Rechteinhaberschaft nachweisen müssen. Es braucht nicht viel Fantasie sich vorzustellen, dass  Zoll und andere Behörden Dokumente der Landesbehörden viel leichter akzeptieren werden, als dies bei ausländischen Erklärungen oder Bescheinigungen der Fall wäre, die zudem oft erst in die Landessprache übersetzt werden müssen.
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