Verlängerung Design in Britische Jungferninseln

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs für die Britische Jungferninseln beauftragen. Durch die Verlängerung ihres Designrechts in Großbritannien erfolgt die automatische Erstreckung der Schutzdauer auch für die Britische Jungferninseln. Der Schutz kann dort daher mangels anderweitiger Vorschriften bis zu 25 Jahre dauern. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug der UK- Regsitrierung bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designsrecht in Großbritannien. Mehr Details finden Sie weiter unten.
180,00 EUR
SKU
2673
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
180,00 EUR


Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes für die Britische Jungferninseln vor. Dafür verlängern wir ihr Designrecht in Großbritannien um eine weitere Schutzperiode. Der Schutz erstreckt sich dann automatisch auf Britische Jungferninseln. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung.

Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design in den Britische Jungferninseln für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes UK-Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Diese Gebühr kann fühestens 6 Monate vor dem Ende der Schutzdauer geleistet werden. Sie muss spätestens 1 Monat nach dem Ende der Schutzdauer ans Amt bezahlt sein, um Verspätungsgebühren zu vermeiden.

Ist der übliche Zeitraum für die Verlängerung des Rechts nicht eingehalten worden, besteht die Möglichkeit unter Zahlung der Aufschlagsgebühr, die Verlängerung binnen einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Schutzende nachzuholen. Bei jeder Zahlung, die nach dem Ende der Schutzdauer beim Amt eingeht, fällt ein Verspätungszuschlag auf die Erneuerungsgebühren an. In Ausnahmefällen kann auch noch bis zu 12 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzfrist die Wiedereinsetzung beantragte werden, sofern gute Gründe für eine Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen vorliegen.

Unsere Preise verstehen sich für die Verlängerung pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Mehrkosten für eine verspätete Verlängerung und/oder Wiedereinsetzung sind nicht Gegenstand des Auftrages und gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte