Irreführende Rechnungen

Sie haben Rechnungen von Dritten erhalten, die bei uns beauftragte Leistungen wie Schutzrechtsanmeldungen betreffen?

Dann liegen mit großer Wahrscheinlichkeit irreführende Rechnungen oder irreführende Vertragsangebote vor. Zum einen ist das Amt nämlich gehalten, den an Sie gerichteten Schriftverkehr über uns als Ihre Vertreter zu führen. Kommen in solchen Angelegenheiten nicht von uns adressierte Schreiben, dann sollten Sie dieser erhöhten Aufmerksamkeit schenken. Denn zum anderen beinhalten unsere Leistungen regelmäßig bereits sämtliche Gebühren des jeweiligen Marken und/oder Patentamtes, insbesondere wenn Sie uns mit der Durchführung von Leistungen in Bezug auf eine Anmeldung und/oder Umschreibung eines gewerblichen Schutzrechtes wie einer Marken oder einem eingetragenen Designs beauftragen.

Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen, die Sie daher von Dritter Seite bezüglich bei uns beauftragten Schutzrechten erhalten, sind in der Regel irreführende Rechnungen, die nur dazu dienen, Sie zu der Zahlung von nicht geschuldeten Geldbeträgen zu veranlassen, die Sie in der Regel nicht wiedererlangen.
Solche irreführenden Rechnungen werden von zahlreichen verschiedenen Firmen versandt, die sich zu Nutze machen, dass gewerbliche Schutzrechte in einem amtlichen Register unter der vollen Angabe der Kontaktdaten des Inhabers veröffentlicht werden müssen. Auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Daten werden von diesen Firmen dann die irreführenden Schreiben versandt.

Diese Schreiben sehen aus und lesen sich in der Regel wie amtliche Schreiben oder Rechnungen. Bitte prüfen Sie daher, stets, ob das Schreiben, das Sie erhalten haben, eine vertragliche Grundlage hat. Die Prüfung muss sorgfältig erfolgen, da die Schreiben nicht auf den ersten Blick als irreführend auffallen. In der Regel enthalten Sie ein Logo, das dem Logo des jeweiligen Amts nahezu entspricht. Zudem werden ähnlich klingende und amtlich anmutende Namen sowie Kontaktangaben benutzt, die denen des jeweiligen Amts entsprechen. Auch die optische Aufmachung dieser Schreiben und Rechnungen entspricht in der Regel der Form, die das jeweilige Amt nutzt.
Für weitergehende Informationen und Beispiele für irreführende Rechnungen empfehlen wir Ihnen die Internetseite der betreffenden Marken- und Patentämter einzusehen. Eine gute Übersicht über die Firmen, die irreführende Schreiben versenden, finden Sie auf der Webseite des HABM hier:

https:/oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Dort sind neben den Angaben auch zahlreiche Beispiele irreführender Rechnungen einzusehen.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte