Markenverlängerung Deutschland

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Deutschland beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren für die Verlängerung einer Marke.

1.150,00 EUR
SKU
312
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet3
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Schutzdauer (Jahre)10 Jahre ab dem letzen Tag des Monats, in dem die Marke angemeldet wurde
Verlängerungsfrist12 Monate vor Schutzdauerende (10 Jahre ab dem Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung6 Monate ab Schutzdauerende
Kosten weitere Klasse300,00 EUR
Gebühr verspätete VerlängerungJa
1.150,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Deutschland

Hier können Sie uns mit der Markenverlängerung Ihrer Marke beim DPMA beauftragen.

Wir verlängern für Sie Ihre Marke und zahlen die Verlängerungsgebühren für Sie ein. Anschließend bestätigen wir die Markenverlängerung.

Die Schutzdauer einer ab dem 14. Januar 2019 eingetragenen Marke beginnt am Tag nach der Anmeldung der Marke zu laufen und endet grundsätzlich mit Ablauf des Tages, der durch seine Bestimmung bzw. Zahl dem Tag der Anmeldung entspricht (z.B. Anmeldung vom 17.01.2019 – Schutzende am 17.01.2029). Wurde die Marke vor dem 14. Januar 2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt (z.B. Anmeldung vom 05.07.2017 – Schutzende am 31.07.2027). Sie können den Markenschutz immer wieder um zehn Jahre verlängern. Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach dem Ablauf der Schutzdauer wirksam. Für eine vollständige Verlängerung Ihrer Marke genügt die Einzahlung der Verlängerungsgebühr. Die Marke kann aber auch nur für einen Teil der Waren und/oder Dienstleistungen verlängert werden.

Die Verlängerungsgebühr für die folgende Schutzfrist ist sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer fällig und kann binnen sechs Monaten zuschlagsfrei gezahlt werden. Wird die Verlängerungsgebühr erst nach Ablauf der Schutzdauer gezahlt, sind innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist neben der Verlängerungsgebühr auch Zuschlagsgebühren zu entrichten. Soll die Schutzdauer der Marke für mehr als drei Klassen verlängert werden, fallen zusätzlich Klassengebühren an. Das DPMA unterrichtet den Markeninhaber acht Monate im Voraus über den Ablauf der Schutzdauer, haftet aber nicht, wenn die Unterrichtung unterbleibt.

Beachten Sie bitte auch: Verlängerungsgebühren dürfen frühestens sechs Monate vor Eintritt der Fälligkeit gezahlt werden. Werden die Verlängerungsgebühren nicht oder nicht ausreichend gezahlt, erlischt das Markenrecht.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte